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   BAG, 10.03.1966 - 5 AZR 498/65   

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https://dejure.org/1966,1082
BAG, 10.03.1966 - 5 AZR 498/65 (https://dejure.org/1966,1082)
BAG, Entscheidung vom 10.03.1966 - 5 AZR 498/65 (https://dejure.org/1966,1082)
BAG, Entscheidung vom 10. März 1966 - 5 AZR 498/65 (https://dejure.org/1966,1082)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Teilurlaubsansprüche - Wartezeit - Urlaubsanspruch - Verpflichtung des Gemeinschuldners - Konkurseröffnung - Abgeltungsanspruch - Freizeitanspruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1966, 580
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 02.05.1956 - 1 AZR 416/55

    Landesurlaubsgesetze - Tarifverträge - Urlaubsjahr - Abweichende Sonderbestimmung

    Auszug aus BAG, 10.03.1966 - 5 AZR 498/65
    31 gericht (BAG 3, 27 ffo = AP Nr. 9 1 zu § 4 Urlaubsgesetz Hessen) hat zwar für den nach erfüllter Wartezeit gewährten Vollurlaubsanspruch den Beginn des Kalenderjahres als den für das Entstehen des Anspruchs maßgeblichen Zeitpunkt an gesehen, sofern die gesetzliche oder tarifliche Regelung ohne abweichende Sonderbestimmung das Kalenderjahr als Urlaubsjahr bestimmte Dieser Grundsatz kann der Sache nach jedoch nicht für den Sondorfail des Teilurlaubsanspruchs nach § 5 Absc 1 lit 0 b BUrlG - auch nicht den Pall des § 5 AbSo 1 lito a BUrlG - übernommen werden, denn in diesen Pallen werden von der normalen Jahresperiode unabhängige, an den MonatsZeitraum gebundene Teilurlaubsansprüche gewährt, für die der Beginn des Kalenderjahres insofern ein unerheblicher Zeitpunkt ist, als sich aus ihm die voraussichtliche Dauer des Arbeitsverhältnisses und damit der vermutliche Umfang des Anspruchs in keiner Weise überblicken und beurteilen lassen .
  • BAG, 29.07.2003 - 9 AZR 270/02

    Übertragung von Teilurlaub

    Nicht ausreichend ist es, daß der Arbeitnehmer im Urlaubsjahr darauf verzichtet, einen Urlaubsantrag zu stellen (insoweit Aufgabe von BAG 10. März 1966 - 5 AZR 498/65 - AP KO § 59 Nr. 2).

    Diese Regelung soll es dem Arbeitnehmer ermöglichen, den übertragenen Teilurlaub zusammen mit dem entstehenden Vollurlaub zu nehmen (BAG 10. März 1966 - 5 AZR 498/65 - AP KO § 59 Nr. 2; Leinemann/Linck 2. Aufl. BUrlG § 7 Rn. 183; ErfK-Dörner 3. Aufl. BUrlG § 7 Rn. 75; Fenski/Neumann BUrlG 9. Aufl. § 7 Rn. 90).

    Das Bundesarbeitsgericht hat im Urteil vom 10. März 1966 (- 5 AZR 498/65 - AP KO § 59 Nr. 2; zustimmend: Fenski/Neumann BUrlG 9. Aufl. § 7 Rn. 80) angenommen, dann wenn der Arbeitnehmer im Urlaubsjahr seinen Teilurlaub nicht geltend mache, liege ein stillschweigendes Verlangen vor, den Urlaub auf das folgende Kalenderjahr zu übertragen.

  • LAG Hamm, 18.10.2001 - 4 Sa 1197/01

    Zu erfüllender Urlaubsabgeltungsanspruch als Masseverbindlichkeit nach Eröffnung

    Nach der ursprünglichen arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung (BAG v. 10.03.1966 - 5 AZR 498/65, AP Nr. 2 zu § 59 KO [Weber] = KTS 1966, 124 = SAE 1966, 266 [Rother]) galt der Urlaubsabgeltungsanspruch dann als Masseschuld, wenn die Dauer des Arbeitsverhältnisses nach der Konkurseröffnung ausgereicht hätte, um den Freizeitanspruch zeitlich zu erfüllen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.06.2002 - 5 Sa 86/02

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung; Grundsatz der Vertragsfreiheit; Auslegung des

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  • LAG Hamm, 27.06.2002 - 4 Sa 468/02

    Urlaubsabgeltung nach Verfahrenseröffnung Masseverbindlichkeit

    Nach der ursprünglichen arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung (BAG v. 10.03.1966 - 5 AZR 498/65, AP Nr. 2 zu § 59 KO [Weber] = KTS 1966, 124 = SAE 1966, 266 [Rother]) galt der Urlaubsabgeltungsanspruch dann als Masseschuld, wenn die Dauer des Arbeitsverhältnisses nach der Konkurseröffnung ausgereicht hätte, um den Freizeitanspruch zeitlich zu erfüllen.
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